Ölförderung > Wiedererschließung der Felder Schwedeneck, Preetz u. Plön Ost
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08.08.2013 12:23
von
GRÜN
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Ölförderung > Wiedererschließung der Felder: Schwedeneck, Preetz u. Plön Ost
Gefahren nicht nur für die Schweinswale in der Eckernförder Bucht?
Aktueller Sachstand Bewilligung Feld Schwedeneck
Die Firma RWE DEA hat am 14.3.2013 für das Feld Schwedeneck See eine bergrechtliche Bewilligung erhalten. Sie hat damit das alleinige Recht erhalten, in dem Gebiet Kohlenwasserstoffe zu fördern. Mit der Erteilung der Bewilligung werden tatsächlich keinerlei Eingriffe in den Boden gestattet oder präjudiziert. Hierzu sind weitere Genehmigungen aufgrund von Betriebsplanverfahren notwendig. Die Bewilligung wurde für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.03.2017 erteilt.
In dem Bewilligungsbescheid wurde auf Initiative des MELUR hin der Hinweis aufgenommen, dass im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG die oberste Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein schon im Verfahren nach § 8 BBergG sowohl zu einer später möglichen Wiedererschließungsbohrung sowie ggf. erforderlicher Seismik, als auch einer späteren möglichen Aufsuchung und Gewinnung von Kohlen-wasserstoffen, insbesondere eine mit Seismik verbundene Extentend-Reach-Bohrung, erhebliche naturschutzfachliche Bedenken geltend gemacht hat. Zum Schutzzweck des FFH-Gebietes ,,Südküste Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe" gehört u.a. der Schutz der Schweinswale.
Beim Feld Schwedeneck-See handelt es sich um ein Gebiet in dem in der Vergangenheit vor der Küste bereits Erdöl gefördert wurde. Aufgrund des gestiegenen Preises für Erdöl und aufgrund verbessertet Technologien ist die erneute Ölförderung in dem Gebiet aus Sicht von RWE DEA offenbar wirtschaftlich interessant.
Ein Fachreferent des MELUR hat an der Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 1. August 2013 in Gettorf teilgenommen. RWE Dea hat dort seine Pläne vorgestellt. Unser Mitarbeiter hatte keinen aktiven Part, hat sich aber mit Antwort zum Verfahren an der Diskussion beteiligt.
Bereits am 8. Mai 2013 hatte er in der Gemeinde Schwedeneck an der Präsentation des Vorhabens von RWE Dea teilgenommen und dabei über die erfolgte Bewilligung informiert. In Schwedeneck hatte RWE Dea ebenfalls bereits angedeutet, dass zum Abtransport des Öl von der onshore Förderplattform eine Pipeline zu einer Bahnstation notwendig sein könne. Damals hieß es noch, dass an dem Konzept gearbeitet werde. In Gettorf wurden die Pläne konkretisiert, gleichwohl scheint man bei RWE Dea aber immer noch ganz am Anfang der Überlegungen zu sein.
RWE Dea hat angekündigt, dass sie in jedem Fall (unabhängig von der Notwendigkeit nach BBergG) eine UVP durchführen lassen. Ebenfalls haben sie Fracking ausgeschlossen.
Weitere Punkte:
· Ein Antrag auf ein Betriebsplanverfahren ist bisher nicht eingegangen und auch nicht in nächster Zeit erwartet. Angesichts entsprechender Vorlaufzeit ist mit einem Antrag frühestens 2015 zu rechnen.
· Was müsste RWE bei wem beantragen, um die angekündigte Öl-Pipeline bauen zu dürfen?
In den Unterlagen der RWE DEA ist eine Pipeline von der Bohrstelle über eine Aufbereitungsanlage zu einer ca.10 km entfernten Verladestelle dargestellt. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 5. BBergG fallen Rohrleitungen (Öl-Pipelines) bis zur Übergabestation, Einleitung in Sammelstationen oder letzter Messstation unter das Bundesberggesetz. Zuständige Behörde ist das Landesbergamt.
Rohrleitungen, die zum Beispiel ab einer Übergabestation direkt zu einer Raffinerie führen, wären ggf. nach § 20 UVPG oder § 107 Abs. 1 Nr. 5 WHG zu genehmigen.
· Wäre so eine Pipeline oder ggf. die Bohrungen UVP-pflichtig?
Bei der Rohrleitung kommt es auf die Länge und den Durchmesser der Leitung an. Bei der dargestellten Länge von 10 km wäre keine UVP erforderlich. – RWE Dea hat angekündigt, in jedem Fall zum gesamten Vorhaben einen UVP durchführen zu lassen.
· Das MELUR ist über die Absicht der RWE Dea zur Wiedererschließung der Felder Schwedeneck, Preetz, Plön Ost und einem weiteren Gebiet informiert, da RWE Dea Anträge auf bergrechtliche Bewilligungen gestellt hat. Bei Schwedeneck, Preetz und Plön Ost sind diese Bewilligungen erteilt worden. Beim letzten Gebiet steht die Bescheiderteilung noch aus (aus rechtlichen Gründen kann die Lage deshalb nicht konkret benannt werden).
· Probe- und Förderbohrungen können untersagt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 55 BBergG (Zulassung des Betriebsplanes) nicht erfüllt sind; z.B. wenn dem Schutz der Oberfläche keine Sorge getragen wurde oder gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung zu erwarten sind.
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Förderzins Ölsucher lassen sich abschrecken. Mehrere interessierte Unternehmen für die Ölvorkommen in Schleswig-Holstein und haben sich Gebietsrechte gesichert. Fracking-Gegner mobilisieren und bekommen durch eine deutliche Erhöhung des Förderzinses ungeahnte Unterstützung. [...]
Die Ablehnung von Fracking ist Konsens in Kiel
Habeck hat das Raumordnungsrecht geändert, Fracking in Schleswig-Holstein ausgeschlossen. Außerdem hat er angekündisgt, das Genehmigungsverfahren aus dem Landesbergamt an sich zu ziehen und das behördliche Okay zu verweigern, wenn ein Unternehmen eine Förderung mit Fracking beantragt. Doch ob so eine Entscheidung vor den Gerichten Bestand hätte, wenn dann das Bergrecht in seiner bisherigen Form gilt, ist unklar. Nicht nur deshalb bemühte sich Habeck auch über den Bundesrat um ein Verschärfung dieses Bergrechts in der Fracking-Frage.
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zuletzt bearbeitet 10.03.2015 08:09 |
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