"> . ................................................................ />.../>........................................................................................................................................................................................................................................................................ wetter.com > GREBIN. Gestüt Schierensee . Apotheken-Notdienst . Chillout . Mühle Wagria - Grebin . Gemeinde Grebin . Holsteinische Schweiz - naturschön . Die Hofkneipe . GRÜNE KV Plön . Hof am Grebiner See . webinhalte.de . Deutschland-Navigator +++ +++ +++ Achtung diese Infoseite "Info-grebin" dient ausschließlich nur noch als Chronik über die Gemeinde Grebin zwischen 2010 und 2020 +++ +++ +++ ** **
#1

grebin.de > Tourismusverein Grebin e.V. > Vereinssatzung

in grebin > „Tourismusverein Grebin“ e.V. 14.02.2014 11:13
von Flashlight | 1.121 Beiträge

.


Die Vereinssatzung:
(aktuell ab 2014 auf Beschluss der Jahreshauptversammlung der Mitglieder)


Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Tourismusverein Grebin“ mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung und hat seinen Sitz in Grebin. Der Verein ist in das Vereinsregister Kiel einzutragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Zwecke des Vereins sind:

• Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber allen öffentlichen Verwaltungen und touristischen Organisationen.
• Die Förderung des touristischen Angebots in der Gemeinde Grebin (z.B. Durchführung von Veranstaltungen, Erarbeitung und
Umsetzung von Wegekonzepten, Beschilderung).
• Weiterleitung von Informationen an die Leistungsträger
• Die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband „Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz“.
• Die Zusammenarbeit mit und Unterstützung von allen ortsansässigen Vereinen, Gastronomen und Anbietern von Ferienunterkünften zur Verbesserung des Angebotes für Bürger und Besucher der Gemeinde.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die bereit sind, die in § 2 angeführten Bestrebungen zu unterstützen, außerdem Verbände privaten und öffentlichen Rechts (kirchliche Verbände, Gemeinden).
Bei der Mitgliedschaft gibt es zwei Arten der Mitgliedschaft. Es ist beim Beitritt zwischen der Mitgliedschaft des Aktiven Mitglieds bzw. des Fördernden Mitglieds zu wählen.
Alt Mitglieder besitzen bis auf weiters den Status des aktiven Mitglieds und können auf schriftlichen Antrag ihre Mitgliedschaftsart ändern lassen.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag von Neumitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmmehrheit. Im Falle der Ablehnung steht dem Betroffenen Berufung zur Mitgliederversammlung zu, die dann endgültig entscheidet.


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss wegen Vernachlässigung der satzungsgemäßen Zwecke. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.


§ 5 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird ein jährlich zum 31.03. zu zahlender Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.
Die Mitgliedsbeiträge eines Fördernden Mitgliedes werden durch das Mitglied beim Beitritt selbst festgesetzt.


§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

• Vorstand und
• Mitgliederversammlung.


§ 7 Vorstand

Der Vorstand leitet den Verein und führt die laufenden Geschäfte. Er besteht aus folgenden 5 Personen: der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in, der/dem Schriftwart/in und der/dem Besitzer/in. Ist das Amt des Schriftwartes vakant, kann der Vorstand dieses Amt bis zum Ablauf der Amtszeit durch den Kassenwart besetzen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt.


§ 8 Amtsdauer und Beschlussfassung

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von der/dem Vorsitzenden einberufen werden.


§ 9 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt u. a. über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung geschieht durch den Vorstand mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltung und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.


§ 10 Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane

Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Versammlungsleiter/in und der/dem Protokollführer/in zu unterzeichen ist.


§ 11 Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung bestellt im Falle der Auflösung bis zu drei Liquidatoren, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind. Das Vereinsvermögen fällt dann an die Gemeinde Grebin.

Diese Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.01.2014 neu gefasst.



________________________________

Dirk Schlenzka (1. Vorsitzender)


Dateianlage:
° "Blitzlichter" aus Grebin (AKTUELLES, Meinungen, Vorschläge, Ideen, Kritiken, Termine usw.) °
zuletzt bearbeitet 04.12.2016 11:20 | nach oben springen

*************************************************************************************************************************************************** Die aktuelle Wettervorhersage für Grebin mit Vorschau auf bis zu 16 Tage gibt es hier >>>> wetter.com > GREBIN www.wetter.com ======================================================================================================= wo finde ich was ======================================================================================================= Bewertungen zu info-grebin.de ============================================================================================================== Twitter hat nach aktuellen Schätzungen weltweit über 1,6 Milliarden Mitglieder. Hier gehts direkt zu unserer Präsens auf Twitter >>> webinhalte.de <<<<< =========================================================================================================== ================================================================================================================== Entsprechend dem Urteil des LG Düsseldorf vom 10.März 2016 werden die like-Button von Twitter bzw. Google + auf dieser Website nicht mehr angeboten. ================================================================================================================== Die neusten Beiträge stets im: NEWSTICKER ....................................................................................................................................................................................... +++ +++ "Forum Grebin" > Die Infoseite für die Grebiner und Gäste unter: www.info-grebin.de & https://twitter.com/InfoGrebin > mit: *** NEWSTICKER *** +++ Tourismus +++ Ferienunterkünften +++ Gastronomie +++ Wetterbericht +++ Veranstaltungskalender +++ Politik sowie: "dit & dat, ik heb ook wat te vertellen!" +++ +++ ============================================================================================================= .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. > Copyright © 2010-2020 < ... Die Internetseiten www.info-grebin.de (InfoGrebin) und alle dazugehörigen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Dateien usw.) - sowie ihr kompletter Inhalt sind urheberrechtlich geschützt. Jede Kopie & Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Inhabers unzulässig und strafbar, wird zur Anzeige gebracht. ..................................................................................................................................................... Impressum
Besucher
0 Mitglieder und 4 Gäste sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 315 Themen und 958 Beiträge.



Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz