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Aus gegebenem Anlass und aufgrund von Anfagen Grebiner Bürger beantragte der
OV-Grebin Bündnis 90/DIE GRÜNEN
mit Schreiben an die Gemeindevertretung Grebin vom 19.05.2015 eine
Baumschutzsatzung für die Gemeinde Grebin zu beschließen.
Antragsschreiben zum Vergrößern einfach anklicken


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...und weitere schon einmal sehr gefährdete Bäume im Saseler Redder > Rettet die Bäume im Saseler Redder
In der Sitzung: Geschäftsausschuss Grebin am 16. November 2015 wurde der
Antrag unter Punkt 8. der Tagesordnung mit nachstehendem Ergebnis beraten:
Aus dem Protokoll der Sitzung
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Sitzung vom 16. November 2015 Geschäftsausschuss Grebin - öffentlich -
V E R H A N D L U N G S N I E D E R S CH R I F T U N D B E S C H L U S S
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TOP 8
Beratung Antrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen: Erstellung einer Baumschutzsatzung
Der Ausschussvorsitzende, GV Manzke, verliest den Antrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Es wurde festgestellt, dass im Amt Großer Plöner See keine Gemeinde eine Baumschutzsatzung vorhält.
Lediglich die Stadt Plön hat eine soche Satzung.
GV’in Marlen Degner erläutert den Grund der Antragstellung, insbesondere vor dem Hintergrund, eine
Richtlinie für die Bürger zu erhalten.
GV Manzke erläutert, dass als Voraussetzung für die Erstellung einer solchen Satzung jeder Baum in der
Gemeinde entsprechend gekennzeichnet und registriert werden müsse.
Dann ein sogenanntes Baumkataster erstellt werden, das auch jeweils weiter geführt werde und einen
erheblichen Aufwand bedeutete.
Es bestehen bereits jetzt Regelungen durch entsprechende Kreisverordnungen, die Bäume bis
zu einem Stammdurchmesser von über 80 cm schützen. Ebenso bestehen die Knickschutzverordnungen des Landes.
Anschließend entsteht eine Diskussion im Ausschuss über die Erforderlichkeit einer Baumschutzsatzung.
Man einigt sich darauf, dass der Ausschussvorsitzende Kontakt zu dem Baumschutzbeauf-tragten, Herrn Dettmer
beim Kreis Plön, aufnimmt. GV Pentzlin weist darauf hin, dass der bestehende Bestand der Bäume in der Gemeinde
durch vernünftiges Augenmaß gepflegt und erhalten werden sollte. Vor Baumfällarbeiten, die größere Bäume betreffen,
sollte dieses immer in Absprache mit dem Baumschutzbeauftragten des Kreises Plön erfolgen.
Folgende Beschlussempfehlung wird für die Gemeindevertretung gegeben:
Die Gemeinde Grebin erlässt keine Baumschutzsatzung, sondern es wird in den gemeindlichen Gremien
darüber beraten, bevor Baumfällarbeiten durchgeführt werden.
dafür: 7 / dagegen: 0 / Enthaltungen: 0
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Entsprechend der Aussagen in der Sitzung, welche zu dem oben stehenden Abstimmergebnis geführt haben,
wurde vom OV-Grebin Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage an den GRÜNEN Ortsverband Laboe (Kreis Plön)
gerichtet und wie nachstehend beantwortet.
Das Antwortschreiben entält zudem die Baumschutzsatzung der Gemeinde Laboe, welche seit bereits 15 Jahren
ihren "schützenden" Sinn erfüllt.
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----- Original Message -----
From: J.H.
To: info@michaelmeggle.de
Sent: Wednesday, December 02, 2015 11:29 AM
Subject: Baumschutzsatzung
Hallo Michael,
soweit ich informiert bin hat Laboe mit Erfolg eine Baumschutzsatzung beschlossen.
Auch in unserer Gemeinde Grebin wurde ein entsprechender Antrag gestellt, leider aber
vom Gemeinderat mit der Argumentation abgelehnt, dass sodann jeder Baum in der
Gemeinde katalogisiert werden müsste. Zudem bestehe eine gute Zusammenarbeit mit dem
Kreis Plön (Herrn Dettmer vom Umweltamt) darüber, welche Bäume gefällt werden müssen
bez. dürfen. Schließlich wurde auch noch auf die bestehende Knickschutzverordnung
hingewiesen, an welche sich aber leider nach unseren Eindrücken auch nicht wirklich
gehalten wird.
Meine Frage deshalb: Ist es so, dass bei Beschluss einer Baumschutzsatzung jeder Baum
in der Gemeinde katalogisiert werden müsste? Das wäre ja wirklich kaum umsetzbar.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit GRÜNEN Grüßen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Jürgen Heusermann
Sprecher u. Vorstandsmitglied
Webmaster @InfoGrebin / Forum Grebin
Fax 03222 246 687 9
Handy 0176 23334184
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http://www.info-grebin.de
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----- Original Message -----
From: Michael Meggle
To: info-grebin@t-online.de
Sent: Monday, December 07, 2015 10:01 AM
Subject: Baumschutzschatzung Laboe
Hallo Jürgen,
die in Laboe gültige Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung der Gemeinde Laboe
ist seit fast 15 Jahren im Einsatz. Eine Art Baumkataster, also die Auflistung aller im Gemeindegebiet
befindlichen Bäume, gibt es bei uns nicht!
Es ist auch nicht direkt notwendig, da diese Satzung ja grundsätzlich den Schutz der Bäume regelt.
Das Umweltamt /bei uns das Ordnungsamt kommt immer dann zum Zuge, wenn sicherheitsrelevante
Maßnahmen notwendig werden.
Fazit: Eine Baumschutzsatzung regelt den Schutz der Bäume im Allgemeinen. Ein Baumkataster
(auf öffentlichem Grund und/oder auf privatem Grund)
würde einzelne Bäume katalogisieren und evtl. schützen. Zumindest aber Aufmerksamkeit erregen.
Es ist also falsch, wenn der Gemeinderat von der Pflicht einer Auflistung aller Bäume spricht.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen!
Liebe Grüße
Michael
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