in grebin > News, Ideen, Lob, Kritik, Vorschläge und Wünsche
06.10.2016 02:31
von
Flashlight
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Grebin wäre nicht Grebin ......
Da hat sie heute stattgefunden, die zweite Jahreshauptversammlung 2016 der Mitglieder im Tourismusverein Grebin e.V.
Mit 50% Restvorstand (2. Vorsitzende u. Kassenwartin), welcher nach gültiger Vereinssatzung §9 "gemeinsam" auch beschlussfähig war, fand sie nun allerdings erst nach acht Monaten - anstatt nach zunächst beschlossenen zwei Monaten (eben ohne 1. Vorsitzenden und einem Beirat in der"Pausen"- Zeit bis Oktober) statt.
Eine lange Zeit für was auch immer!
So kam es, dass in dieser arg verspäteten Jahreshauptversammlung eine große Anzahl neu aufgenommener Mitglieder auf eine verwunderte, nun eher kleine Anzahl von "Altmitglieder" blickte.
Laut Tagesordnung wurde der Restvorstand dann durch die new group - Vereinsmitglieder entlastet, bis bemerkt wurde, ohne Vorstand keine weitere Sitzung mehr. Regulär dem Vereinsrecht zumindest der Satzung, erklärten sich daraufhin die beiden "Altvorstandsmitglieder" bereit die Sitzung weiter leitend zu führen?! OK, das war nett!
Nicht mitleidig, eher beschämt prasselte neben viel einseitiger Kritik auch ein ganz wenig Lob auf den Antragsteller und Betreiber der öffentlichen, aber nicht offiziellen Website www.info-grebin.de (Meinungsforum und Informationsseite) hernieder.
Kritik und Kontroverses wird in Grebin auch in 2016 noch als bedrohlich und unakzeptabel begegnet, inhaltliche Auseinandersetzungen außerhalb bestimmter "geschützter" Rahmenbedingungen werden tunlichst vermieden. Eine moderne Gemeinde vermeidet keine demokratischen Meinungsbegegnungen, schon gar nicht in der Öffentlichkeit eines online-Portals. Welch eine Herausforderung? NEIN! Unzählige "Politiker" demonstrieren es täglich wegweisend. Mit der Abgabe ihres aktuellen Selbstbildes stellt sich die Gemeinde Grebin dann leider oft auch in kein zeitgemäß günstiges Licht, was wiederum auch nicht gefällt.
Schließlich war man sich darüber einig, dass Vereinsschädigung laut Satzung und sofern beweisbar, die vor der Aufnahme als Mitglied in den Verein vorfällig gewesen wäre, keine Relevanz bei der Aufnahme gefunden hätte. Eine Sache der Ehre?! Schließlich heißt, war es zu ahnen, der neue Kronprinz, also der neue 1. Vorsitzende tatsächlich: Herr Gerrit Band!
Auch dieser hatte ja im Juli 2016, (zu dem Zeitpunkt hätte er vom Antrag auf ein Ausschlussverfahren gegen ihn noch gar nichts wissen dürfen), selber einen Antrag auf ein Ausschlussverfahren gegen das Altvereinsmitglied und zugleich Betreiber der Website www.info-grebin.de gestellt.
Ist schon interessant zu lesen dieser Antrag! "Gell"?
Jipp und richtig, Grebin wäre nicht Grebin...... die new group machte das Altmitglied zu: Schnee von gestern!
Drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen! So hat der Verein nun nicht nur die new group - Vereinsmitglieder, sondern einen vollkommenen neuen und wieder vierköpfigen Vorstand.
Nur böse Zungen sprechen von einer "feindlichen Übernahme" des Vereins.
Da wünschen wir dieser neuen Truppe doch mal viel Glück!
Ja, auch die Infosite www.info-grebin.de hat gewonnen, der Webmaster vor allem mehr Zeit sich mit den Abläufen und NEWS in Grebin zu befassen. Das ist toll! Dann gibt es bald auch qualitativ bessere Fotodokumentationen.
Natürlich werden die vielen Leser hier auf www.info-grebin.de und bei https://twitter.com/InfoGrebin nicht auf die gewohnten Informationen verzichten müssen. Versprochen! Die sind ja auch unschuldig!
Hehe, Euer Webmaster
P.S. So fing es mal an mit dem Tourismusverein Grebin e.V.
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zuletzt bearbeitet 08.10.2016 12:01 |
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RE: Grebin wäre nicht Grebin ............. So geht es nicht! "Widerspruch"
in grebin > News, Ideen, Lob, Kritik, Vorschläge und Wünsche
31.10.2016 05:59
von
Flashlight
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Rechtsbehelfe
Wirksam wird der Ausschluss aus einem Verein erst mit Zugang des Beschlusses an das Mitglied.
Der Ausschlussaus einem Verein unterliegt der Nachprüfung durch die allgemeinen Gerichte. Das kann per Satzung nicht ausgeschlossen werden. Nur bei Einsetzung eines Schiedsgerichts (freiwillige Gerichtsbarkeit im Sinn der Zivilprozessordnung) kann die gerichtliche Prüfung eingeschränkt werden. Das Schiedsgericht tritt dann an die Stelle der staatlichen Gerichte. Es ist dann nur noch die Aufhebungsklage möglich. Vereinsinterne Rechtsbehelfe können durch die Satzung vorgesehen werden. Eine Anrufung der staatlichen Gerichte ist erst nach Inanspruchnahme der vereinsinternen Rechtsbehelfe möglich