Informationen für Grebiner Bürger und Gäste (Touristen)
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07.07.2017 13:48
von
Flashlight
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Informationen für Bürger und Touristen der Gemeinde Grebin
Grebiner Bürgermeister muss nun im Schadensfall gegenüber etwaigen Geschädigten selber einstehen.
Gemäß § 839 BGB muss ein Beschäftigter des Staates (hier der Bürgermeister), der in Ausübung seines Amtes einem Dritten einen Schaden verursacht hat, grundsätzlich selbst dafür einstehen . Wenn ein Amtsträger, also ein Beschäftigter des Staates, während der Ausübung seines Dienstes einem Dritten einen Schaden zufügt, muss dieser Schaden aber zweifelsfrei aufgrund der Handlung besagten Amtsträgers entstanden sein.
Laut Protokoll der am 26.06.2017 erfolgten öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grebin erklärte BGM Pentzlin unter TOP 5 der Tagesordnung:
[…]
In der „Straße“ Saseler Redder wird es keine Geschwindigkeitsbegrenzung geben; die Anlieger können ihre Fahrweise den entsprechenden Fahrbahnverhältnissen anpassen.
[…]
Zukünftig Geschädigte im Saseler Redder können nun den Grebiner Bürgermeister durch sein Handeln „nicht zu handeln“ persönlich dafür einstehen lassen. Das kann besonders bei Personenschäden gewaltige Kosten verursachen.
Dem BGM bekannt handelt es sich beim Saseler Redder nicht um eine „Straße“, sondern um einen besonders schmalen unbefestigten Gemeindeweg, welcher von den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern, PKWs, LKWs, übergroßen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, von spielenden Kindern, Wanderern, Behinderten, Reitern, sowie Kutschen usw. gemeinsam genutzt wird.
Zugleich ist der Saseler Redder Zugangsweg für Grebiner Bürger und Gäste (Touristen) zur offiziellen Badestelle am Grebiner See. Es gibt weder Bürgersteige noch genug Ausweichmöglichkeiten. Viele Fahrzeuge benötigen die gesamte Wegesbreite, sodass Gegenverkehr dort auf die privaten Anliegergrundstücke ausweichen muss und andere Verkehrsteilnehmer (wo möglich) in die Büsche springen müssen.
Entsprechend und besonders durch viel zu hohe (erlaubte 50 km/h) Fahrgeschwindigkeiten kommt es zum Ärger vieler Anlieger immer wieder zu Beschädigungen von Privateigentum (Grenzanlagen, Einfahrten usw.), aber auch zu Beschädigungen von öffentlichem Gut wie Verkehrsschildern und Wegbeleuchtungen (Laternen).
Diverse Unfälle (zum Glück bisher ohne Personenschäden) fordern zudem für die Gemeindewege Saseler Redder u. Lehmkuhle dringend und begründet eine drastische Reduzierung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit.
In Anbetracht der Kürze dieser Wege verliert kein Kraftfahrer nennenswerte Zeit durch solch eine Maßnahme!
Ein entsprechend begründeter Antrag (siehe Dateianlage am Ende des Beitrages) zur Verkehrsberuhigung liegt der Gemeindevertretung schon seit 2015 vor und wurde dort zunächst einstimmig angenommen. Welche Lobbygruppierung ihn später annullierte ist für die jetzt vom Bürgermeister erfolgte Handlung nicht relevant.
Zudem äußerte der amtierende Bürgermeister unlängst gegenüber dem Antragsteller:
Zitat: "Ich mag keine Verkehrsschilder Die müssten ja auch übers Jahr gepflegt (geputzt) und von etwaigen Überwuchs freigeschnitten werden. An Schilder hält sich ja sowieso niemand."
Und sein Vorgänger äußerte:
Zitat: "Diese Gemeindewege sind doch breit genug dass zwei entgegenkommende PKW gut aneinander vorbei kommen und nach erfolgter Messung der dort gefahrenen Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h (sind auch erlaubt!) stellen sie keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer da."
Weitere Fotodokumentationen wurden von Anliegern der Gemeindewege erstellt.